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Fahrplan

Fahrbibliothek Oder-Spree

Bildung und Lesefreude für den ganzen Landkreis

Seit 1994 ist die Fahrbibliothek Oder-Spree im gesamten Landkreis unterwegs und bringt Bibliotheksangebote direkt zu den Menschen. Mit derzeit 57 Haltestellen schafft der Bücherbus einen wohnortnahen Zugang zu Bildung, Information und Kultur – insbesondere dort, wo es keine stationäre Bibliothek gibt.
Die Fahrbibliothek ist ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Kulturlandschaft im Landkreis Oder-Spree. Sie richtet sich an Menschen jeden Alters: von den jüngsten Leserinnen und Lesern in den Kindertagesstätten über Schülerinnen und Schüler bis hin zu den regelmäßigen Besucherinnen und Besuchern in den Orten.

Die Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen liegt uns besonders am Herzen. Mit Angeboten zur Sprach- und Leseförderung unterstützen wir Kinder und Jugendliche dabei, die Freude an Büchern und Geschichten zu entdecken und ihre Lesekompetenz zu stärken. Dazu gehören unter anderem Vorlese- und Mitmachveranstaltungen sowie die Begleitung von Projekttagen und anderen Bildungsvorhaben.
Ebenso wichtig sind uns die Begegnungen an unseren Haltestellen. Für viele Menschen ist der Bücherbus nicht nur eine Bibliothek auf Rädern, sondern auch ein fester Anlaufpunkt, an dem Beratung, Austausch und persönliche Gespräche ihren Platz haben.

Aktuelles

WM-Tippspiel beendet – Gewinner stehen fest!

Unser WM-Tippspiel ist beendet. Insgesamt 36 Leserinnen und Leser haben vor Turnierbeginn ihren Weltmeister getippt. Sechs Teilnehmende lagen mit ihrem Tipp auf Spanien richtig und gewinnen jeweils eine batteriebetriebene Glühbirne.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden bei ihrem nächsten Besuch in der Fahrbibliothek persönlich benachrichtigt. Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben!

 

Brandenburger Lesesommer

Vom 15.06. bis 16.09.2026 kannst du bei dem Brandenburger Lesesommer (BLS) der Fahrbibliothek des Landkreis Oder-Spree mitmachen.
Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler der 3. - 6. Klassen möglich. Für die Anmeldung brauchst du nur einen eigenen gültigen Bibliotheksausweis.
Neugierig? Hier erfährst du alles zum Brandenburger Lesesommer.

Medien

Medienangebot der Fahrbibliothek

Die Fahrbibliothek bietet eine große Auswahl an rund 4.000 Medien für jedes Alter und viele Interessen. Zum Bestand gehören Romane und Sachbücher, DVDs, CDs, Hörbücher, Zeitschriften, Tonies, Nintendo-Switch-Spiele, tiptoi®-Medien sowie Gesellschaftsspiele.
Das Angebot wird regelmäßig aktualisiert: Neue, aktuelle Medien kommen laufend in den Bücherbus, während ältere Titel in das Magazin, also der Kreisergänzungsbibliothek wechseln. So gibt es bei jedem Besuch Neues zu entdecken.
Auch digital ist die Fahrbibliothek jederzeit erreichbar. Über die Onleihe LOS24 können Leserinnen und Leser eBooks, eAudios und ePaper bequem online ausleihen.

 

Medien aus dem Magazin

In der Fahrbibliothek finden Sie immer unsere neuesten Medien. Sobald dort der Platz nicht mehr ausreicht, ziehen sie ins Magazin nach Fürstenwalde um. Damit Sie auch diese Schätze ganz einfach entdecken können, haben wir hier die Medienlisten für Sie zusammengestellt.
Viel Spaß beim Stöbern! Entdecken Sie Ihren nächsten Lieblingsroman, spannende Sachbücher, Hörbücher oder Filme und bestellen Sie Ihre Wunschtitel direkt vor. Wir bringen die vorbestellten Medien bequem zu der in Ihrem Bibliothekskonto hinterlegten Haltestelle mit – so warten sie bei Ihrem nächsten Besuch schon auf Sie.

Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Benutzung der Fahrbibliothek

Auf Grund von §§ 131, 3, 28 Abs.2 Ziff. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (KVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, S. 286) zuletzt geändert am 23.06.2021 (GVBI. I/21, Nr.21) i. V. m. §§ 2, 4, 6 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Brandenburg i. d. F. der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBI. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 19.06.2019 GBI. I/19[Nr. 36]) hat der Kreistag des Landkreises Oder-Spree durch Beschluss vom 08.12.2021 folgende Satzung beschlossen:

§1 Allgemeines
(1) Die Fahrbibliothek ist eine vom Landkreis Oder-Spree getragene öffentliche Einrichtung.
(2) Sie dient der Leseförderung, der Weiterbildung und Information und der Freizeitgestaltung sowie allgemein kulturellen Zwecken.
(3) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Landkreises Oder-Spree ist berechtigt, die Fahrbibliothek im Rahmen dieser Satzung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu nutzen.
(4) Zudem können zum Beispiel Behörden, Institute, Firmen, Vereine, Schulen, Kindertagesstätten und ähnliches im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Angebote der Fahrbibliothek für ihre Mitarbeitenden, Mitglieder, Schülerinnen und Schülerinnen und andere Kinder in Anspruch nehmen.

§ 2 Anmeldung, Benutzung
(1) Für die Benutzung der Fahrbibliothek sind neben der Zahlung der Gebühr gemäß § 6 dieser Satzung, die Anmeldung in der Fahrbibliothek sowie die Ausstellung eines nicht übertragbaren Bibliotheksausweises erforderlich. Bei der Anmeldung sind die notwendigen Daten durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments nachzuweisen.
(2) In Zusammenhang mit der Anmeldung und der Inanspruchnahme von Leistungen der Fahrbibliothek des Landkreises Oder-Spree ist es erforderlich Benutzerdaten: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift, bei Minderjährigen Name und Anschrift der/des Sorgeberechtigten als Hauptwohnsitz (§ 11 BGB), Benutzergruppe und Haltstelle, sowie Daten über die ausgeliehenen Medien zu erheben, elektronisch zu verarbeiten und zu speichern. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Steuerung der Benutzung und Ausleihe bei der Fahrbibliothek Oder-Spree und für statistische Zwecke unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.
(3) Die Angabe von E-Mail Adresse, Telefon- und Faxnummer ist freiwillig und wird nur für Benachrichtigung im Rahmen des Ausleihverkehrs verwendet.
(4) Mit seiner Unterschrift bestätigt die Einwohnerin oder der Einwohner die Richtigkeit seiner Angaben sowie das Einverständnis zur Datenerfassung.
(5) Sofern keine offenen Forderungen bestehen, werden die personenbezogenen Daten 2 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Benutzerausweises gelöscht.
(6) Minderjährige im Alter von 5 bis 17 Jahren bedürfen zur Anmeldung der Einwilligung des Erziehungsberechtigten beziehungsweise gesetzlichen Vertreters. Die Vertretung beziehungsweise die Einwilligung gemäß Satz 2 liegt vor, wenn eine erziehungsberechtigte oder gesetzlich vertretungsberechtigte Person ihr Einverständnis zur Anmeldung durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt. Mit der Unterzeichnung werden zugleich diese Satzung anerkannt, die Haftung im Schadensfall übernommen sowie sämtliche anfallenden Forderungen übernommen und fristgerecht beglichen.
(7) Nach erfolgter Anmeldung erhält die Benutzerin oder der Benutzer einen Bibliotheksausweis, der nach Entrichtung des Jahresbeitrages zur Benutzung der Bibliothek für die Dauer von 12 Monaten von Datum der Ausstellung an berechtigt. Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises kann durch die Entrichtung des jährlichen Beitrages für jeweils weitere 12 Monate verlängert werden.
(8) Der bei der Anmeldung ausgestellte Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Die Benutzerin oder der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen ihrer persönlichen Angaben sowie den Verlust des Bibliotheksausweises unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen. Ein Ersatzausweis wird gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises bis zur Verlustmeldung entstehen, ist die Benutzerin oder der Benutzer haftbar.(9) Behörden, Institute, Firmen, Vereine, Schulen, Kindertagesstätten und ähnliches können nach schriftlichem Antrag beziehungsweise nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Leistungen der Fahrbibliothek in Anspruch nehmen. Der Antrag beziehungsweise die Vereinbarung ist durch eine vertretungsberechtigte Person der jeweiligen Einrichtung zu unterzeichnen.

§ 3 Ausleihbedingungen, Haftung
(1) Die Ausleihfristen von physischen Medien betragen 4 Wochen. Die Nutzungsdauer für Online-Medien wird bei Anforderung angezeigt. Liegt für die ausgeliehenen Medien keine Vorbestellung vor, kann die Bibliothek auf Antrag des Benutzers die Ausleihfrist verlängern.
(2) Im Interesse eines wirksamen Kinder- und Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Jugendschutzmaßnahmen der Fahrbibliothek des Landkreises Oder-Spree (technische Kontrolle der Altersbegrenzung bei DVDs, CDs, und Printmedien/FSK) entbinden die Erziehungsberechtigten aber nicht von ihrer Aufsichtspflicht. Erziehungsberechtigte sollten insbesondere auf die Eignung von Medien für ihre Kinder achten.
(3) Bei der Ausleihe haben die Benutzerin oder der Benutzer den Zustand und die Vollständigkeit der ausgewählten Medien zu überprüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen. Die Installation und Benutzung von entliehenen Medien erfolgt auf eigenes Risiko. Es erfolgt keine Haftung für durch entliehene Medien entstandene Schäden.
(4) Die Benutzerin oder der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch vollständig und unversehrt der Bibliothek zurückzugeben. Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder bei Nichtrückgabe ausgeliehener Medien hat der Benutzer Schadenersatz zu leisten. Über Höhe und Umfang informiert das Bibliothekspersonal.
(5) Die Ausleihe der Medien ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Ausleihe oder Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Die Benutzerin oder der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.
(6) Bei Überschreitung der vierwöchigen Ausleihfrist, wird die Benutzerin oder der Benutzer bis zu zweimal schriftlich an die Rückgabe der Medien erinnert. Diese Erinnerungen sind kostenpflichtig. Erinnerungen, die durch Entleihungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages gemäß § 2 Absatz 9 erfolgen, sind kostenfrei. Werden die ausgeliehenen Medien und das Equipment nach Ablauf der letzten Rückgabefrist nicht termingerecht zurückgegeben, ist die Fahrbibliothek berechtigt, diese als verloren zu betrachten und dafür Ersatz zu fordern.
(7) Das Personal der Fahrbibliothek kann die Ausleihe weiterer Medien von Rückgabe angemahnter Medien und der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.

§ 4 Gebühren
(1) Die Nutzung der Fahrbibliothek ist gebührenpflichtig.
(2) Für die Festsetzung der nach Maßgabe dieser Satzung zu erhebenden Gebühren gilt der beigefügte Gebührentarif in der Anlage. Er ist Bestandteil der Satzung.
(3) Sofern es die gesetzlichen Bestimmungen erforderlich machen, sind auf die steuerpflichtigen Entgelte aus dieser Satzung Umsatzsteuer zu zahlen. Diese werden in der jeweils gültigen Höhe (Steuersatz) auf die Gebühr erhoben.
(4) Ausstehende Gebühren werden auf dem Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben.

§5 Inkrafttreten
Die Bibliothekssatzung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07.11.2001 außer Kraft.

Beeskow, den 13.12.2021

 

Gebührentarif

Für die Nutzung der Fahrbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:
1. Jahresbeitrag für Erwachsene ab 18 Jahre: 5,00 €
2. Kinder bis 17 Jahre kostenlos
3. Rückgabeerinnerung
    a) 1. Erinnerung 5,00 €
    b) 2. Erinnerung 10,00 € (zuzüglich der Gebühr der 1. Erinnerung)
4. Ersatz bei Verlust des Benutzerausweises 3,00 €
5. Pauschale für die Einarbeitung bei Ersatzbeschaffung pro Medieneinheit 3,00 €
6. Nutzungsbeitrag von Kooperationspartnern entsprechend Kooperationsvereinbarung